Häufig gestellte Fragen

Wen muss ich im Todesfall eines Angehörigen benachrichtigen?

Benachrichtigung des Arztes: Der beigezogene Arzt stellt die ärztliche Todesbescheinigung zuhanden des Zivilstandsamtes des Sterbeortes aus.

Zivilstandsamt: Todesfälle sind innert 2 Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeortes zu melden. Das Zivilstandsamt orientiert die Angehörigen über die erforderlichen Dokumente zur Registrierung des Todesfalls.
Bestattungsamt/-büro des Wohnortes: Zeit und Ort der Abdankung/Kremation/Erdbestattung werden mit dem Bestattungsamt/-büro des Wohnortes vereinbart.

Was genau ist eine Kremation bzw. Einäscherung?

Unter Kremation versteht man die Einäscherung eines toten Körpers, auch Feuerbestattung genannt. Der Kremationsprozess beginnt mit dem Einsargen des Leichnams. Die Kremationssärge und Beigaben müssen vollständig brennbar sein und dürfen keine umweltbelastenden Stoffe enthalten. Nach der Einführung des Sarges in die mit Gas beheizte Einäscherungskammer beginnt die Kremation unverzüglich. Die vom Ofen gespeicherte Wärme von rund 800 °C und die dosiert zugeführte Luft bringen den Sarg zum Entflammen. Der Körper wird gewissermassen durch die eigene Flamme aufgezehrt. Die Temperatur im Ofen steigt auf 1000 bis 1200 °C an, ohne dass Heizenergie zugeführt wird. Der Ablauf jeder Einäscherung ist verschieden und dauert etwa eine Stunde, in Ausnahmefällen länger. Das Personal überwacht den Vorgang und die Ofen-Steuerung regelt die Luftzufuhr so, dass durch die Verbrennung keine Schadstoffe entstehen.

In der Ausbrennkammer erfolgt das vollständige Ausglühen der Asche unter dosierter Luftzufuhr. Die durch die Verbrennung entstehenden Rauchgase werden in der Nachverbrennung des Einäscherungsofens nochmals gezündet, wonach die zur Rauchgasreinigung strömenden Gase praktisch transparent sind.

Die durch die Kremation entstehende Asche wird in der Aschenschale abgekühlt. Danach werden Metallteile wie Implantate vom Personal separiert und fachgerecht entsorgt. Der Ablauf ist so gestaltet, dass die Asche eines jeden Verstorbenen sauber getrennt behandelt wird. Die Asche wird mechanisch verfeinert, sodass sie in die bereitgestellte Urne eingebettet werden kann. Danach steht sie zur Abholung durch den Bestatter oder die Hinterbliebenen bereit.

Teil des Einäscherungsprozesses ist die Bearbeitung der amtlich vorgeschriebenen Dokumente von der Sargannahme bis zur Ablieferung der Urne.
Die Achtung der Verstorbenen, der Hinterbliebenen und der Umwelt gewährleisten die würdevolle Feuerbestattung.

Was ist die Geschichte der Feuerbestattung?

Über Jahrhunderte hinweg wurde die Trauerkultur vom christlichen Glauben und von kirchlichen Institutionen geprägt. In der Reformationszeit (1517 – 1648) setze ein Wandel ein und der Umgang mit dem Tod wurde säkularisiert (entchristlicht) und moderner. Vor allem in den Städten zeigte sich dieser in Form von neuen Orten der Trauer, dazu zählten nicht mehr nur die Friedhöfe, sondern auch Leichenhallen in den Gemeinden und Krematorien.
 
Anlass für die Einführung der modernen Feuerbestattung waren seinerzeit die hygienischen Zustände auf den Friedhöfen, aber auch die Forderung nach platzsparenden und günstigen Bestattungsarten.
 
Die Feuerbestattung war jedoch keine Erfindung der bürgerlichen Industriegesellschaft, den bereits in der Antike war die Einäscherung eine übliche Bestattungsart.
 
Sie ist möglicherweise älter als die Erdbestattung. Forscher sind sich heutzutage einig, dass die ersten Feuerbestattungen während der Jungsteinzeit bereits ca. 3000 Jahre vor Christus stattgefunden haben, am meisten in Europa und im Nahen Osten. Der Brauch der Einäscherung war weder auf bestimmte Gebiete oder Kulturen, noch auf bestimmte Zeiten beschränkt.
 
Im 1. Jahrhundert vor Christus wurde die Körperbestattung allmählich von der Einäscherung abgelöst. Bei den Römern gab es über längere Zeit beide Begräbnisarten nebeneinander.
 
Ab dem 2. Jahrhundert nach Christus gingen die Römer wieder zur Körperbestattung über. Kaiser liessen sich jedoch bis ins 3. Jahrhundert einäschern. Im Jahr 785 untersagte Karl der Grosse in seinem Reich die Einäscherungen und ab dem 9. Jahrhundert waren in Europa keine Einäscherungen mehr üblich.
 
Erst als man im Zeitalter der Aufklärung nach 1750 wieder auf die Vorbilder der Antike zurückgriff, wurde der Brauch der Einäscherung wieder ein Thema. Da viele Befürworter der Feuerbestattung, insbesondere die italienischen Freimaurer, eine antikirchliche Haltung einnahmen, sprach sich am 19. Mai 1886 das heilige Offizium der katholischen Kirche gegen das Verbrennen der Leichen aus und untersagte ihren Mitgliedern die Gründung oder Teilnahme an Vereinen, welche die Einäscherung propagierten. Erst während des II. Vatikanischen Konzils in den Jahren 1962 bis 1965 räumte das Heilige Offizium den gläubigen Katholiken die Wahl der Feuerbestattung wieder ein.